Sparen Sie Steuern beim Bezug von Pesionskassenguthaben!
Wenn Sie nach Kanada oder in ein Land ausserhalb Europas auswandern, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben frühzeitig beziehen. Dasselbe gilt auch, wenn Sie sich selbständig machen.
Sobald Sie die Pensionskassenguthaben auszahlen lassen, werden Steuern fällig, die in Form von Quellensteuern an Ihrem Guthaben abgezogen werden, und dies sind je nach Kanton und Höhe der Auszahlung zwischen 3 und 15 %.
Wenn Sie richtig und frühzeitig planen, können Sie Tausende von Franken an Steuern sparen. Die Quellensteuer wird am Sitz der Freizügigkeits- oder Vorsorgeeinrichtung erhoben.
Das Thema Pensionskassenguthaben kommt immer bei einem Beratungsgespräch oder an einem Info-Seminar zur Sprache, oder Herr Mark Huber von der PensFree Freizügigkeitsstiftung berät Sie unverbindlich: mark.huber@pens-expert.ch / www.pensfree.ch